"Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden." (Auszug aus der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung).
"Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden." (Auszug aus der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung).