Rufzeichen Der Bund gewährte den Ländern einen einmaligen Zuschuss zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 3. Juni 2024 erhalten nun alle Abgabepflichtigen aus diesem Zweckzuschuss eine Gutschrift auf die Müllabfuhr-Grundgebühr in Höhe von 30 € pro Haushalt. Diese Gutschrift wird bei der Vorschreibung für das 3. Quartal automatisch angerechnet.

All jene, die die Müllabfuhr-Grundgebühr nicht direkt an die Gemeinde, sondern über die Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters bezahlen, sollten die Gutschrift bei einer der nächsten Betriebskostenvorschreibungen erhalten.