Förderungen |
- Übersicht der aktuellen Familienförderungen des Landes OÖ Stand Dezember 2024
- Kinderbetreuungsbonus (Land OÖ)
- Schulveranstaltungshilfe (Land OÖ)
- Gutschein anläßlich der Geburt eines Kindes
Die Gemeinde überreicht den Eltern anläßlich der Geburt eines Kindes einen WIFF-Gutschein im Wert von € 50,00. Weiters werden den Eltern 12 Müllsäcke ausgegeben. - Gutschein für Altersjubilare
Der Bürgermeister überreicht ab dem 80. Geburtstag sowie zur goldenen Hochzeit einen Wiff-Gutschein in der Höhe von € 20,00. - Schulprojektförderung der Gemeinde Redleiten
Die Gemeinde Redleiten unterstützt Familien mit einem einmaligen Betrag von € 25,00 für eine mindestens 4-tägige Schulveranstaltung in Pflichtschulen. Sind 2 Kinder in einer Familie im selben Schuljahr auf einer Schulveranstaltung erhält das 2. Kind € 30,00 an Gemeindeförderung. Ausbezahlt wird die Beihilfe nach Vorlage des Einzahlungsbeleges bzw. einer Teilnahmebestätigung der Schule. - Beihilfe für Privatschulen
Die Gemeinde Redleiten gewährt eine Beihilfe für das 9. Schuljahr, das in einer schulgeldpflichtigen Privatschule absolviert wird. Die Höhe der Beihilfe ist mit der Kopfquote des Polytechnischen Lehrgangs des Schulsprengels begrenzt und beträgt maximal € 450,00 im Jahr. - Beihilfe für Studenten: Für alle Studenten die ein Semesterticket beanspruchen und ihren Hauptwohnsitz in Redleiten behalten, wird eine Beihilfe in der Höhe von € 100,00 gewährt. Die Beihilfe kann formlos beantragt werden, der Nachweis über den Kauf eines Semestertickets ist jedoch erforderlich. Die Bedingung für die Gewährung der Förderung ist ein Nebenwohnsitz in der Universitätsstadt.
- Förderung Kinderschwimmkurs
Die Gemeinde Redleiten fördert Kinderschwimmkurse mit € 20,00 pro Kurs. Die Förderung kann maximal für 2 Kurse pro Kind in Anspruch genommen werden. Die Beihilfe wird bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung eines Kurses ausbezahlt. - Förderung Kinderschikurs
Die Gemeinde Redleiten fördert Kinderschikurse mit € 20,00 pro Kurs. Die Förderung kann maximal für 3 Kurse pro Kind in Anspruch genommen werden. Die Beihilfe wird bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung eines Kurses ausbezahlt.
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Besamungsbeihilfe für Landwirte ab 2018
Für die Besamungsbeihilfe gelten seit 2018 neue Kriterien:
-Nachweis der durchschnittlichen Kuhzahl laut Rinder-Datenbank der AMA. (Hinweis: Findet man im persönlichen E-AMA-Portal unter Fläche GVE-Rechner).
-oder man nimmt die persönlichen Zugangsdaten für das E-AMA-Portal mit zum Gemeindeamt.
Höhe der Beihilfe wird wie folgt berechnet:
Kuhzahl x Faktor 1,8 x 4 Euro.