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Monat
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Abfuhrtermine Restmülltonne
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Abfuhrtermine Gelber Sack
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Abfuhrtermine Papiertonne
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| Dezember | Freitag, 19.12.2025 | ||
| Jänner | Montag, 05.01.2026 | Mittwoch, 14.01.2026 | Dienstag, 20.01.2026 |
| Februar | Montag, 02.02.2026 | Mittwoch, 25.02.2026 | |
| März | Montag, 02.03.2026 | Dienstag, 17.03.2026 | |
| März | Montag, 30.03.2026 | ||
| April | Montag, 27.04.2026 | Donnerstag, 09.04.2026 |
Altstoffsammelzentrum Frankenburg - neue Öffnungszeiten!!!neue Adresse ab 15. Juli 2025 Lessigen 20, 4873 Frankenburg |
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| Dienstag | 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 |
| Freitag | 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 |
| Samstag | 8:00 - 12.00 |
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Tel.: 07683/8064 - Mail: |
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Glascontainer beim Sportplatz Redleiten - Entleerung |
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| jede 2. Woche (ungerade) | Glas |
Tierkörpersammelstelle der TKV im ASZ Frankenburg (vor dem Eingangstor) |
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| Abgabe von verendeten Haustieren und Fleischabfälle privater Herkunft bzw. von Haushalten bis 35 kg. Die gekühlten Sammelcontainern werden regelmäßig mit Meldungs- bzw. Schlachtmüllfahrzeugen abgeholt. Infoblatt |
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Mitteilungen des Bezirksabfallverbandes:
Was gehört in den gelben Sack?
Die große Familie der Elektrogeräte - Alle wollen richtig entsorgt werden
"Restabfall oder Sperrabfall - das ist die Frage!" - Was genau ist eigentlich der Unterschied?
Das WC ist kein Mistkübel!Revital ist genial, Wiedervewendung von AltgerätenDie Natur ist kein Mistkübel - LitteringEntsorgung von Mineralwolle
Abfall: Mhytos oder Wahrheit
Myhtos 1: "Trennen bringt nichts, es wird eh wieder alles zusammengeschmissen!"Myhtos 2: "Das ganze Plastik wird eh alles sinnlos verbrannt!"Myhtos 3: "Fehlwürfe machen nichts!"Myhtos 4: "Altpapier kann eh mit dem Restabfall verbrannt werden!"Myhtos 5: "Plastiksackerl im Biomüll stören nicht!"Myhtos 6: "Glas muss nicht in Weiß-und Buntglas getrennt werden, weil sowieso wieder alles vermischt wird"Mythos 7: "Die ASZ-Sammlung braucht keiner. Beim privaten Sammler bekomme ich sogar Geld für meine Altstoffe."Mythos 8: "Alte und kaputte Geräte sind wertloser Schrott!"Mythos 9: "Die kostenlose Entsorgung im ASZ ist selbstverständlich."Mythos 10: "Den gelben Sack kann ich eh auch im ASZ abgeben."
Impressum/Offenlegung/§ 13 AVG/Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages
1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG
Medieninhaber:
Gemeinde Redleiten
Herausgeber:
Gemeinde Redleiten
Ansprechperson: Anton Pillichshammer
Adresse: Redltaler Straße 23
Telefon: 07683/8355-0
Fax: 07683/8355-14
E-Mail:
DVR-Nummer: 0730882
UID-Nummer: ATU59296719
Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG: Gemeinde Redleiten
Die Homepage der Gemeinde Redleiten bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Redleiten
2. Kundmachung gem. § 13 AVG
Schreiben an die Gemeinde Redleiten richten Sie bitte an folgende Adresse: Gemeinde Redleiten, Redltaler Straße 23, 4873 Redleiten
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Telefon und Fax
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 07683/8355-14. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 07683/8355-0 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse
Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Redleiten können folgende Formate verwendet werden:
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Komprimierung
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Amtsstunden
Montag - Freitag von 8.00 bis 12.00, Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
3. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Gemeinde Redleiten angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Redleiten keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.
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Offizieller Amtshelfer für Österreich help.gv.at für alle Lebenssituationen
Geburt
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Reisepass
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Führerschein
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Gesundes Oberösterreich
OÖ-Zivilschutzverband
Kindernet
OÖ-Familienkarte
Jugendservice OÖ - 4you-card
Land Oberösterreich
Genussland Oberösterreich - Veranstaltungen, Kochrezepte, Kochbücher uvm.
sichermithund.at - Die neue Website des Landes OÖ zum Thema "Hundehaltung und neues Hundehaltegesetz 2024"
DORIS - Digitale Katastermappe
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Bezirksabfallverband Vöcklabruck
Marktgemeindeamt Frankenburg
WIFF-Frankenburg-Redleiten
Neue Mittelschule Frankenburg
Kindergarten Frankenburg - “Regenbogenhaus” und “Sonnenscheinhaus”
Betriebsanlagen Coaching – geförderte Beratung
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
Online-Checkliste zur Errichtung oder Änderung von Betriebsanlagen
| Arbeitgeber | Beschreibung |
| ASZ Bezirk Vöcklabruck | Aushilfskräfte gesucht zur Ausschreibung |
| Hilfswerk Vöcklabruck | Das Hilfswerk Vöcklabruck sucht MitarbeiterInnen für die Mobilen Dienste im Raum Frankenburg-Redleiten zur Ausschreibung |
| Hilfswerk Vöcklabruck | Fachsozialbetreuer/Pflegeassistenten für mobile Hilfe und Betreuung für den Raum Frankenburg/Redleiten |
| Caritas | Stellenangebote der Caritas OÖ aktuell |
| Land OÖ |
aktuelle Personalausschreibungen des Landes OÖ |
| Sinnstifter | Ausbildungen in Sozial- und Gesundheitsberufen |
Jobs in und um Frankenburg/Redleiten (Quelle Marktgemeinde Frankenburg)
| Förderungen |
- Übersicht der aktuellen Familienförderungen des Landes OÖ Stand Dezember 2024
- Kinderbetreuungsbonus (Land OÖ)
- Schulveranstaltungshilfe (Land OÖ)
- Gutschein anläßlich der Geburt eines Kindes
Die Gemeinde überreicht den Eltern anläßlich der Geburt eines Kindes einen WIFF-Gutschein im Wert von € 50,00. Weiters werden den Eltern 12 Müllsäcke ausgegeben. - Gutschein für Altersjubilare
Der Bürgermeister überreicht ab dem 80. Geburtstag sowie zur goldenen Hochzeit einen Wiff-Gutschein in der Höhe von € 20,00. - Schulprojektförderung der Gemeinde Redleiten
Die Gemeinde Redleiten unterstützt Familien mit einem einmaligen Betrag von € 25,00 für eine mindestens 4-tägige Schulveranstaltung in Pflichtschulen. Sind 2 Kinder in einer Familie im selben Schuljahr auf einer Schulveranstaltung erhält das 2. Kind € 30,00 an Gemeindeförderung. Ausbezahlt wird die Beihilfe nach Vorlage des Einzahlungsbeleges bzw. einer Teilnahmebestätigung der Schule. - Beihilfe für Privatschulen
Die Gemeinde Redleiten gewährt eine Beihilfe für das 9. Schuljahr, das in einer schulgeldpflichtigen Privatschule absolviert wird. Die Höhe der Beihilfe ist mit der Kopfquote des Polytechnischen Lehrgangs des Schulsprengels begrenzt und beträgt maximal € 450,00 im Jahr. - Beihilfe für Studenten: Für alle Studenten die ein Semesterticket beanspruchen und ihren Hauptwohnsitz in Redleiten behalten, wird eine Beihilfe in der Höhe von € 100,00 gewährt. Die Beihilfe kann formlos beantragt werden, der Nachweis über den Kauf eines Semestertickets ist jedoch erforderlich. Die Bedingung für die Gewährung der Förderung ist ein Nebenwohnsitz in der Universitätsstadt.
- Förderung Kinderschwimmkurs
Die Gemeinde Redleiten fördert Kinderschwimmkurse mit € 20,00 pro Kurs. Die Förderung kann maximal für 2 Kurse pro Kind in Anspruch genommen werden. Die Beihilfe wird bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung eines Kurses ausbezahlt. - Förderung Kinderschikurs
Die Gemeinde Redleiten fördert Kinderschikurse mit € 20,00 pro Kurs. Die Förderung kann maximal für 3 Kurse pro Kind in Anspruch genommen werden. Die Beihilfe wird bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung eines Kurses ausbezahlt.
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Besamungsbeihilfe für Landwirte ab 2018
Für die Besamungsbeihilfe gelten seit 2018 neue Kriterien:
-Nachweis der durchschnittlichen Kuhzahl laut Rinder-Datenbank der AMA. (Hinweis: Findet man im persönlichen E-AMA-Portal unter Fläche GVE-Rechner).
-oder man nimmt die persönlichen Zugangsdaten für das E-AMA-Portal mit zum Gemeindeamt.
Höhe der Beihilfe wird wie folgt berechnet:
Kuhzahl x Faktor 1,8 x 4 Euro.
