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Müllabfuhr

 

Monat
Abfuhrtermine Restmülltonne
Abfuhrtermine Gelber Sack
Abfuhrtermine Papiertonne
Dezember Freitag, 19.12.2025  
 Jänner  Montag, 05.01.2026  Mittwoch, 14.01.2026  Dienstag, 20.01.2026
 Februar  Montag, 02.02.2026  Mittwoch, 25.02.2026  
 März Montag, 02.03.2026    Dienstag, 17.03.2026
 März Montag, 30.03.2026    
 April Montag, 27.04.2026  Donnerstag, 09.04.2026  

 

Altstoffsammelzentrum Frankenburg - neue Öffnungszeiten!!!

neue Adresse ab 15. Juli 2025

Lessigen 20, 4873 Frankenburg

Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Samstag 8:00 - 12.00

Tel.: 07683/8064 - Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Glascontainer beim Sportplatz Redleiten - Entleerung
jede 2. Woche (ungerade) Glas

 

Tierkörpersammelstelle der TKV im ASZ Frankenburg (vor dem Eingangstor)
Abgabe von verendeten Haustieren und Fleischabfälle privater Herkunft bzw. von Haushalten bis 35 kg. Die gekühlten Sammelcontainern werden regelmäßig mit Meldungs- bzw. Schlachtmüllfahrzeugen abgeholt.
Infoblatt

 

Mitteilungen des Bezirksabfallverbandes:

Was gehört in den gelben Sack?
Die große Familie der Elektrogeräte
- Alle wollen richtig entsorgt werden
"Restabfall oder Sperrabfall - das ist die Frage!" - Was genau ist eigentlich der Unterschied?
Das WC ist kein Mistkübel!Revital ist genial, Wiedervewendung von AltgerätenDie Natur ist kein Mistkübel - LitteringEntsorgung von Mineralwolle

Abfall: Mhytos oder Wahrheit

Myhtos 1:   "Trennen bringt nichts, es wird eh wieder alles zusammengeschmissen!"Myhtos 2:   "Das ganze Plastik wird eh alles sinnlos verbrannt!"Myhtos 3:   "Fehlwürfe machen nichts!"Myhtos 4:   "Altpapier kann eh mit dem Restabfall verbrannt werden!"Myhtos 5:   "Plastiksackerl im Biomüll stören nicht!"Myhtos 6:   "Glas muss nicht in Weiß-und Buntglas getrennt werden, weil sowieso wieder alles vermischt wird"Mythos 7:   "Die ASZ-Sammlung braucht keiner. Beim privaten Sammler bekomme ich sogar Geld für meine Altstoffe."Mythos 8:   "Alte und kaputte Geräte sind wertloser Schrott!"Mythos 9:   "Die kostenlose Entsorgung im ASZ ist selbstverständlich."Mythos 10: "Den gelben Sack kann ich eh auch im ASZ abgeben."

Impressum

Impressum/Offenlegung/§ 13 AVG/Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber:

Gemeinde Redleiten

Herausgeber:

Gemeinde Redleiten
Ansprechperson: Anton Pillichshammer
Adresse: Redltaler Straße 23
Telefon: 07683/8355-0
Fax: 07683/8355-14
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.    
DVR-Nummer: 0730882
UID-Nummer: ATU59296719

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG: Gemeinde Redleiten

Die Homepage der Gemeinde Redleiten bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Redleiten

2. Kundmachung gem. § 13 AVG

Schreiben an die Gemeinde Redleiten richten Sie bitte an folgende Adresse: Gemeinde Redleiten, Redltaler Straße 23, 4873 Redleiten

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Telefon und Fax

Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 07683/8355-14. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 07683/8355-0 während der Amtsstunden zur Verfügung.

E-Mail

Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. der Gemeinde Redleiten.

Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Redleiten können folgende Formate verwendet werden:

Text
ASCII
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Dokument
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RTF
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MS Office Word
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MS Office Excel
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Grafik
GIF
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JPEG
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BMP
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HTML
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Komprimierung
ZIP
application/zip
*.ZIP
 
Amtsstunden

Montag - Freitag von 8.00 bis 12.00, Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr.

Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Gemeinde Redleiten angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Redleiten keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Gemeinde Redleiten wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Gemeinde Redleiten als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

Links

Offizieller Amtshelfer für Österreich help.gv.at für alle Lebenssituationen
Geburt
Heirat
Reisepass
Personalausweis
Führerschein
KFZ

AMS-Arbeitsmarktservice
Gesundes Oberösterreich
OÖ-Zivilschutzverband 

Kindernet
OÖ-Familienkarte
Jugendservice OÖ - 4you-card

Land Oberösterreich
Genussland Oberösterreich - Veranstaltungen, Kochrezepte, Kochbücher uvm.
sichermithund.at - Die neue Website des Landes OÖ zum Thema "Hundehaltung und neues Hundehaltegesetz 2024"

DORIS - Digitale Katastermappe
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Bezirksabfallverband Vöcklabruck

Marktgemeindeamt Frankenburg
WIFF-Frankenburg-Redleiten

 

Neue Mittelschule Frankenburg
Kindergarten Frankenburg - “Regenbogenhaus” und “Sonnenscheinhaus”

Leaderregion Vöckla-Ager

Betriebsanlagen Coaching – geförderte Beratung
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen

Online-Checkliste zur Errichtung oder Änderung von Betriebsanlagen

Gebäudeinventarliste

Stellenangebote

 

Arbeitgeber Beschreibung
ASZ Bezirk Vöcklabruck Aushilfskräfte gesucht zur Ausschreibung
Hilfswerk Vöcklabruck Das Hilfswerk Vöcklabruck sucht MitarbeiterInnen für die Mobilen Dienste im Raum Frankenburg-Redleiten zur Ausschreibung
 Hilfswerk Vöcklabruck  Fachsozialbetreuer/Pflegeassistenten für mobile Hilfe und Betreuung für den Raum Frankenburg/Redleiten
Caritas Stellenangebote der Caritas OÖ aktuell
Land OÖ

aktuelle Personalausschreibungen des  Landes OÖ

Sinnstifter Ausbildungen in Sozial- und Gesundheitsberufen

 

 Jobs in und um Frankenburg/Redleiten (Quelle Marktgemeinde Frankenburg)

 

Förderungen

 

Förderungen

 

  • Übersicht der aktuellen Familienförderungen des Landes OÖ Stand Dezember 2024
  • Kinderbetreuungsbonus (Land OÖ)
  • Schulveranstaltungshilfe (Land OÖ)

 

  • Gutschein anläßlich der Geburt eines Kindes
    Die Gemeinde überreicht den Eltern anläßlich der Geburt eines Kindes einen WIFF-Gutschein im Wert von € 50,00.  Weiters werden den  Eltern 12 Müllsäcke ausgegeben.

  • Gutschein für Altersjubilare
    Der Bürgermeister überreicht ab dem 80. Geburtstag sowie zur goldenen Hochzeit einen Wiff-Gutschein in der Höhe von € 20,00.

  • Schulprojektförderung der Gemeinde Redleiten
    Die Gemeinde Redleiten unterstützt Familien mit einem einmaligen Betrag von € 25,00 für eine mindestens 4-tägige Schulveranstaltung in Pflichtschulen. Sind 2 Kinder in einer Familie im selben Schuljahr auf einer Schulveranstaltung erhält das 2. Kind € 30,00 an Gemeindeförderung. Ausbezahlt wird die Beihilfe nach Vorlage des Einzahlungsbeleges bzw. einer Teilnahmebestätigung der Schule.

  • Beihilfe für Privatschulen
    Die Gemeinde Redleiten gewährt eine Beihilfe für das 9. Schuljahr, das in einer schulgeldpflichtigen Privatschule absolviert wird. Die Höhe der Beihilfe ist mit der Kopfquote des Polytechnischen Lehrgangs des Schulsprengels begrenzt und beträgt maximal € 450,00 im Jahr.

  • Beihilfe für Studenten: Für alle Studenten die ein Semesterticket beanspruchen und ihren Hauptwohnsitz in Redleiten behalten, wird eine Beihilfe in der Höhe von € 100,00 gewährt. Die Beihilfe kann formlos beantragt werden, der Nachweis über den Kauf eines Semestertickets ist jedoch erforderlich. Die Bedingung für die Gewährung der Förderung ist ein Nebenwohnsitz in der Universitätsstadt.

  • Förderung Kinderschwimmkurs
    Die Gemeinde Redleiten fördert Kinderschwimmkurse mit € 20,00 pro Kurs. Die Förderung kann maximal für 2 Kurse pro Kind in Anspruch genommen werden. Die Beihilfe wird bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung eines Kurses ausbezahlt.

  • Förderung Kinderschikurs
    Die Gemeinde Redleiten fördert Kinderschikurse mit € 20,00 pro Kurs. Die Förderung kann maximal für 3 Kurse pro Kind in Anspruch genommen werden. Die Beihilfe wird bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung eines Kurses ausbezahlt.

 

  •   Besamungsbeihilfe für Landwirte ab 2018
    Für die Besamungsbeihilfe gelten seit 2018 neue Kriterien:
    -Nachweis der durchschnittlichen Kuhzahl laut Rinder-Datenbank der AMA. (Hinweis: Findet man im persönlichen E-AMA-Portal unter Fläche GVE-Rechner).
    -oder man nimmt die persönlichen Zugangsdaten für das E-AMA-Portal mit zum Gemeindeamt.
    Höhe der Beihilfe wird wie folgt berechnet:
    Kuhzahl x Faktor 1,8 x 4 Euro.

 

 

 

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